EU Berufskraftfahrer Weiterbildung

EU Berufskraftfahrer Weiterbildung gemäß §5 BKrFQG

Grundlage

Der Gesetzgeber schreibt seit 2008 gemäß §5 EU-Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz innerhalb von fünf Jahren fünf Tage Weiterbildung vor. Insgesamt 35 Stunden á 60 Minuten, 7 Stunden/Tag.
Die Inhalte orientieren sich an der Anlage 1 der EU-Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung.

 


Unsere Leistungen

  • Ladungssicherung - Ladungssicherungsgrundsätze in Theorie oder Praxis
  • Sozialvorschriften - Digitaler Tacho / Lenk- u Ruhezeiten / Arbeitszeitgesetz
  • Image von Firma und Fahrer - Imagebildung der Firma / Auftreten von Mitarbeiter / Konfliktmanagement
  • Unfallgefahren und Prävention - Unfallgefahren / Arbeitsschutz / Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Fit und Gesund- Vorbeugen von berufsbedingten Krankheiten / Ernährungsberatung
  • Eco Training in Theorie o. Praxis - Wirtschaftliches Fahren / zukunftweisende Technologien

 

Wir bieten die Weiterbildung als Firmenschulung sowie als Sammeltermin für einzelne Fahrer an.
Firmenschulungen nach Vereinbarung.


Sammeltermine finden sie HIER.