Grundlage
Der Gesetzgeber schreibt seit 2008 gemäß §5 EU-Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz innerhalb von fünf Jahren fünf Tage Weiterbildung vor. Insgesamt 35 Stunden á 60 Minuten, 7 Stunden/Tag.
Die Inhalte orientieren sich an der Anlage 1 der EU-Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung.
Unsere Leistungen
- Ladungssicherung - Ladungssicherungsgrundsätze in Theorie oder Praxis
- Sozialvorschriften - Digitaler Tacho / Lenk- u Ruhezeiten / Arbeitszeitgesetz
- Image von Firma und Fahrer - Imagebildung der Firma / Auftreten von Mitarbeiter / Konfliktmanagement
- Unfallgefahren und Prävention - Unfallgefahren / Arbeitsschutz / Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Fit und Gesund- Vorbeugen von berufsbedingten Krankheiten / Ernährungsberatung
- Eco Training in Theorie o. Praxis - Wirtschaftliches Fahren / zukunftweisende Technologien
Wir bieten die Weiterbildung als Firmenschulung sowie als Sammeltermin für einzelne Fahrer an.
Firmenschulungen nach Vereinbarung.
Sammeltermine finden sie HIER.