Flurförderzeugausbildung

Neue Termine ab März 2025      

                                      

 

 

                           

 

Wir bilden umfangreich, praxisnah BGV D 27 und BGG 925 aus!

 

Vorschriften
Die maßgeblichen Vorschriften werden von den Berufsgenossenschaften bestimmt. Wir bilden nach BGG 925 „ Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ aus. Die Ausbildung muss mindestens 20 Stunden umfassen. Die theoretische und praktische Prüfung wird von einem beauftragten Prüfer abgenommen und dokumentiert.


Mehrwert unserer Ausbildung
Die „Ausbildung nach Vorschrift“ alleine reicht uns aber nicht! Wir bilden in Theorie und Praxis das alltägliche Leben aus, und bereiten Sie umfangreich auf Ihre neue Aufgabe vor. Moderne Medientechnologie und praktisches Training im Gewerbebetrieb unterstützen Sie in Ihrem Lernprozess und verschaffen Ihnen einen Erfahrungsvorteil.


Stufe 1 - theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst die Schulung der maßgeblichen Gesetze und Vorschriften sowie die technischen Grundlagen von Flurförderzeugen.


Stufe 2 – praktische Ausbildung
Das bereits in Stufe 1 gelernte wird in realistischer Umgebung, zumeist in Wirtschaftsunternehmen unter realen Arbeitsbedingungen geübt.

jährliche Unterweisung nach Richtlinien der BG werden von uns durchgeführt


Voraussetzung:
Führerscheinklasse: B
Alter: 18 Jahre

Wir sind zertifizierter Bildungsträger der Bundesagentur für Arbeit. Bildungsgutscheine werden von uns angenommen.

 

Galerie